Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über die Euroboden GmbH am 30. Oktober 2023 regulär eröffnet (Az.: 1509 IN 2357/23). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter ab sofort bis zum 15. Januar 2024 schriftlich anmelden.
Die Euroboden GmbH hatte bereits Mitte August Insolvenzantrag gestellt. Begründet wurde dies mit einer Verschlechterung der kurz- und mittelfristigen Finanz- und Liquiditätslage. Zudem sei der geplante Verkauf von Grundstücken gescheitert. Nun hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren erwartungsgemäß wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Die Anleger der beiden Anleihen müssen nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Die Gläubigerversammlungen für die Anleihe-Anleger sind auf den 27. November 2023 terminiert.
Die Euroboden GmbH hatte die Unternehmensanleihen 2019/2024 (ISIN: DE000A2YNXQ5) und 2020/2025 (ISIN: DE000A289EM6) begeben und mit 5,5 Prozent jährlich verzinst. Das Volumen der beiden Schuldverschreibungen soll insgesamt bei rund 90 Millionen Euro liegen. Im Oktober 2024 bzw. November 2025 standen die Anleihen zur Rückzahlung an. Daraus wird nun nichts. Stattdessen steht das investierte der Anleger im Feuer. Die Kurse der Anleihen sind massiv gefallen und tendieren derzeit gegen Null. Neben der Muttergesellschaft haben inzwischen auch zahlreiche Projektgesellschaften Insolvenz angemeldet.
Der Insolvenzverwalter wird nun alle sich bietenden Optionen ausloten, die sich für die insolvente Gesellschaft ergeben. „Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das kann jedoch nur ein erster Schritt sein, um drohende Verluste zu minimieren. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger auch prüfen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind.
Denn Investitionen in Immobilien wurden vielfach als sichere Geldanlage beworben. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Investitionen für die Anleger mit einer Reihe von Risiken bis zum Risiko des Totalverlusts verbunden sind. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine Aufklärung der Anleger über die Risiken. Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
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